Zum Inhalt springen

Häufige Fragen

Antworten zur Haushaltshilfe.

Übersichtlich nach Themenbereichen sortiert. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Allgemein

Ist die Haushaltshilfe wirklich kostenlos?

Wenn ein Anspruch über die Pflege- oder Krankenkasse besteht, kann die Leistung vollständig von der Kasse übernommen werden. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir gemeinsam und unverbindlich.

Was übernimmt eine Haushaltshilfe?

Reinigung, Wäsche, Einkauf, Besorgungen, Unterstützung bei der Alltagsorganisation, Begleitung zu Terminen. Pflegerische Tätigkeiten oder Behandlungspflege gehören ausdrücklich nicht dazu.

Wie schnell meldet sich GFH?

In der Regel innerhalb eines Werktags. Bei dringenden Situationen versuchen wir, am selben Tag zurückzurufen.

Was muss ich vorbereiten?

Nichts Aufwendiges. Hilfreich sind: Krankenkasse, gegebenenfalls Pflegegrad, eine kurze Schilderung der aktuellen Situation und eine Telefonnummer für den Rückruf.

Gibt es Hilfe in meiner Region?

Wir sind aktuell in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – mit Schwerpunkt im Rheinland und im Ruhrgebiet. Ein Ausbau in weitere Bundesländer ist geplant.

Pflegekasse

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die Kostenübernahme über die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, beraten wir Sie gerne zu den ersten Schritten.

Welche Leistungen sind über die Pflegekasse möglich?

Über den Entlastungsbetrag können verschiedene haushaltsnahe Unterstützungsleistungen abgedeckt werden – Reinigung, Wäschepflege, Einkaufen, Begleitung. Der genaue Umfang hängt vom Pflegegrad und Ihrer Situation ab.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse. Sie haben keinen Aufwand und müssen nichts vorstrecken.

Können auch Angehörige die Leistung beantragen?

Ja. Sie können stellvertretend für eine pflegebedürftige Person anfragen. Wir begleiten Sie durch den Prozess.

Krankenkasse

Wann zahlt die Krankenkasse?

Wenn Sie wegen Krankheit, OP oder Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Auch bei Risikoschwangerschaft ist eine Übernahme möglich.

Brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?

In den meisten Fällen ja. Wir helfen Ihnen dabei, sie zu organisieren und das Schreiben für die Kasse vorzubereiten.

Wie schnell kann die Hilfe starten?

Häufig innerhalb weniger Tage nach unserer ersten Rückmeldung – abhängig von der Bearbeitungsdauer der Kasse und der Verfügbarkeit in Ihrer Region.

Wer entscheidet über die Kostenübernahme?

Die Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse. Wir können den Anspruch nicht garantieren, aber wir kennen die Voraussetzungen und prüfen sie gemeinsam mit Ihnen.

Ablauf & Kontakt

Wie läuft die Anfrage genau ab?

Sie melden sich telefonisch oder über das Formular. Wir besprechen Ihre Situation in Ruhe, prüfen die Möglichkeiten, helfen beim Antrag und finden eine passende Person für Sie.

Was kostet mich die erste Beratung?

Die erste Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Kann ich auch zurückgerufen werden?

Selbstverständlich. Geben Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und einen Wunschzeitraum an.

Was, wenn ich unsicher bin, ob ich Anspruch habe?

Genau dafür sind wir da. Wir prüfen Ihre Situation verständlich und ohne Druck.

Bekomme ich immer dieselbe Person?

Wir versuchen, feste Bezugspersonen einzuplanen, wann immer es organisatorisch möglich ist. Vertrauen wächst aus Beständigkeit.

Jetzt prüfen

Jetzt prüfen, welche Unterstützung möglich ist.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären die nächsten Schritte verständlich – ohne Druck, ohne Verpflichtung.

Erreichbarkeit
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa: 10:00 – 14:00 Uhr
Einsatzgebiet
Ganz Nordrhein-Westfalen, mit Schwerpunkt im Rheinland und Ruhrgebiet.
AnrufenAnspruch prüfenKontakt