„Ich habe noch keinen Pflegegrad.“
Auch dann können wir Sie beraten. Ein Pflegegrad lässt sich beantragen – wir erklären, welche Schritte sinnvoll sind.
Über die Pflegekasse
Liegt ein Pflegegrad vor, kann Unterstützung im Haushalt über den Entlastungsbetrag möglich sein. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und übernehmen die Antragstellung.

Wer einen Pflegegrad hat, hat in der Regel auch Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Damit lässt sich Hilfe im Haushalt finanzieren – ohne dass Sie selbst etwas vorstrecken.
Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse und kümmern uns um die Formalitäten. Sie bekommen verlässliche Unterstützung in dem Umfang, der zu Ihrer Lebenssituation passt.
Auch Angehörige können stellvertretend anfragen – das ist häufig genau so gewünscht.
„Ich habe noch keinen Pflegegrad.“
Auch dann können wir Sie beraten. Ein Pflegegrad lässt sich beantragen – wir erklären, welche Schritte sinnvoll sind.
„Ich bin mir nicht sicher, was ich darf.“
Wir nehmen die Sorge ab. In einem kurzen Telefonat klären wir verständlich, welche Leistungen für Sie infrage kommen.
„Wir wollen unsere Eltern entlasten, sie selbst sind unsicher.“
Das ist häufig so. Wir sprechen behutsam mit allen Beteiligten und drücken niemandem etwas auf.
Für die Kostenübernahme über die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.
Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Begleitung, Alltagsorganisation. Pflegerische Tätigkeiten sind nicht Teil unserer Leistung.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und haben keinen Aufwand.
Ja. Genau dafür sind wir da: verständliche Beratung statt komplizierter Formulare.
Jetzt prüfen
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären die nächsten Schritte verständlich – ohne Druck, ohne Verpflichtung.