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Über die Pflegekasse

Haushaltshilfe über die Pflegekasse nutzen.

Liegt ein Pflegegrad vor, kann Unterstützung im Haushalt über den Entlastungsbetrag möglich sein. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und übernehmen die Antragstellung.

GFH-Helferin kümmert sich um eine ältere Dame mit Pflegegrad

Was bedeutet Unterstützung über die Pflegekasse?

Wer einen Pflegegrad hat, hat in der Regel auch Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Damit lässt sich Hilfe im Haushalt finanzieren – ohne dass Sie selbst etwas vorstrecken.

Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse und kümmern uns um die Formalitäten. Sie bekommen verlässliche Unterstützung in dem Umfang, der zu Ihrer Lebenssituation passt.

Auch Angehörige können stellvertretend anfragen – das ist häufig genau so gewünscht.

Häufige Einwände und ehrliche Antworten.

Ich habe noch keinen Pflegegrad.

Auch dann können wir Sie beraten. Ein Pflegegrad lässt sich beantragen – wir erklären, welche Schritte sinnvoll sind.

Ich bin mir nicht sicher, was ich darf.

Wir nehmen die Sorge ab. In einem kurzen Telefonat klären wir verständlich, welche Leistungen für Sie infrage kommen.

Wir wollen unsere Eltern entlasten, sie selbst sind unsicher.

Das ist häufig so. Wir sprechen behutsam mit allen Beteiligten und drücken niemandem etwas auf.

Häufige Fragen zur Pflegekasse

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die Kostenübernahme über die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.

Welche Leistungen sind möglich?

Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Begleitung, Alltagsorganisation. Pflegerische Tätigkeiten sind nicht Teil unserer Leistung.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und haben keinen Aufwand.

Kann GFH bei der Orientierung helfen?

Ja. Genau dafür sind wir da: verständliche Beratung statt komplizierter Formulare.

Jetzt prüfen

Jetzt prüfen, welche Unterstützung möglich ist.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären die nächsten Schritte verständlich – ohne Druck, ohne Verpflichtung.

Erreichbarkeit
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa: 10:00 – 14:00 Uhr
Einsatzgebiet
Ganz Nordrhein-Westfalen, mit Schwerpunkt im Rheinland und Ruhrgebiet.
AnrufenAnspruch prüfenKontakt