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Leistungen

Haushaltshilfe und Entlastung im Alltag.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag wichtig sind – damit Sie mehr Kraft für das haben, was wirklich zählt. Bei vorliegendem Anspruch kann die Pflege- oder Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Unsere Leistungen

GFH hilft dort, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird.

Klicken Sie auf eine Leistung, um Details und ein Bild zu sehen.

Kostenübernahme

Ist Haushaltshilfe für mich kostenlos möglich?

Es gibt zwei wesentliche Wege zur Kostenübernahme. Wir prüfen verständlich, welcher in Ihrer Situation passen kann.

Haushaltshilfe mit pflegegradÜber die Pflegekasse

Mit Pflegegrad

Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, kann Unterstützung über den Entlastungsbetrag möglich sein. Wir prüfen die individuelle Situation gemeinsam mit Ihnen.

  • Ab Pflegegrad 1 möglich
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Wir helfen bei der ersten Orientierung
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Haushaltshilfe nach krankheit, op oder schwangerschaftÜber die Krankenkasse

Nach Krankheit, OP oder Schwangerschaft

Nach einer Operation, bei längerer Krankheit oder bei Risikoschwangerschaft kann die Krankenkasse die Haushaltshilfe übernehmen. Eine ärztliche Bescheinigung ist meist erforderlich.

  • Nach OP, Krankenhaus oder schwerer Krankheit
  • Auch bei Risikoschwangerschaft möglich
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung
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Wir geben keine juristischen Garantien. Wir prüfen Ihre Situation gemeinsam und erklären verständlich, was möglich sein kann.

Pflegekasse oder Krankenkasse? Der Unterschied kurz erklärt.

Beide Wege führen zu Unterstützung im Haushalt – die Voraussetzungen unterscheiden sich.

Pflegekasse

Bei vorliegendem Pflegegrad (ab Grad 1) können Entlastungsleistungen genutzt werden. Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse.

  • Mindestens Pflegegrad 1
  • Auch rückwirkend möglich
  • Häusliche Versorgung

Krankenkasse

Nach Krankenhaus, OP, schwerer Krankheit oder bei Risikoschwangerschaft kann die Krankenkasse vorübergehend Haushaltshilfe übernehmen. Ärztliche Bescheinigung in der Regel erforderlich.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Häufig zeitlich begrenzt
  • Auch bei Schwangerschaft

Welcher Weg in Ihrer Situation passen kann, prüfen wir gemeinsam in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch.

Jetzt prüfen

Jetzt prüfen, welche Unterstützung möglich ist.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären die nächsten Schritte verständlich – ohne Druck, ohne Verpflichtung.

Erreichbarkeit
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr
Sa: 10:00 – 14:00 Uhr
Einsatzgebiet
Ganz Nordrhein-Westfalen, mit Schwerpunkt im Rheinland und Ruhrgebiet.
AnrufenAnspruch prüfenKontakt